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   BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97   

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https://dejure.org/1997,3650
BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97 (https://dejure.org/1997,3650)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - 2 StR 418/97 (https://dejure.org/1997,3650)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 (https://dejure.org/1997,3650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97
    Der Bundesgerichtshof hat für diesen Verfahrensverlauf bereits wiederholt entschieden, daß die bloße Entgegennahme eines (Hilfs)beweisantrags nach dem letzten Wort des Angeklagten keinen Wiedereintritt in die Verhandlung darstelle (BGH NJW 1987, 660 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86] = NStZ 1987, 220 bei Pfeiffer/Miebach; NStZ 1988, 212 bei Miebach; KK-StPO 3. Aufl. § 258 Rdn. 25; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 30; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO § 258 Rdn. 15).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Deshalb ist die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen, bei denen der Antragsteller auf die Bescheidung vor der Urteilsverkündung verzichtet und zu denen andere Verfahrensbeteiligte keine Erklärungen abgegeben haben, auch nicht als Verfahrensvorgang angesehen worden, der die Pflicht zur erneuten Gewährung des letzten Wortes auslöst (BGHR § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 10 = NStZ-RR 1999, 14; BGH NJW 1987, 660).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

    Weder aus dem fachgerichtlichen noch aus dem Beschwerdevortrag lassen sich Anhaltspunkte entnehmen, die es zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen ließ, dass sich die Zeugen außergewöhnlicher Weise an die Anwesenheit bestimmter Personen an einem bestimmten Abend zu erinnern vermögen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 156; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 -, vollständig veröffentlicht in Juris; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 77).
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